Der neue Elternurlaub – wesentliche Änderungen

Die Reform des Elternurlaubs

Am 01.Dezember 2016 tritt der neue Elternurlaub in Kraft.

Wer Interesse an einer deutschen Informationsveranstaltung hat, sollte am 22.11.2016 ab 18h30 ins Kulturzentrum Bonnevoi, 2 rue des Ardennes, kommen.

Anbei habe ich die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Wesentliche Vorteile des neuen Elternurlaubs:

  • Flexiblere Elternzeiten
  • Höheres Ersatzeinkommen
  • Beide Elternteile können gleichzeitig den Elternurlaub wahrnehmen

Flexiblere Elternzeiten

Maximale Arbeitszeit (40 h/Woche) Arbeitszeit zwischen 20 und 40 h/ Woche Arbeitszeit zwischen 20 und 40 h/ Woche Ausbildungsverhältnis
1 Arbeitgeber Elternurlaub Vollzeit:

4 Monate (neue Regelung)

6 Monate (alte Regelung)

Elternurlaub Teilzeit:

8 Monate (neue Regelung)

12 Monate (alte Regelung)

Alternativen:

1 Tag / Woche über eine Dauer von 20 Monaten

4 Monate (frei einteilbar) innerhalb von 22 Monaten

Elternurlaub Vollzeit:

4 Monate (neue Regelung)

6 Monate (alte Regelung)

Elternurlaub Teilzeit:

8 Monate (neue Regelung)

12 Monate (alte Regelung)

Elternurlaub Vollzeit:

4 Monate (neue Regelung)

6 Monate (alte Regelung)

Elternurlaub Vollzeit:

4 Monate (neue Regelung)

6 Monate (alte Regelung)

 

 

 

 

Ein Elternteil muss den ersten Elternurlaub direkt im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub nehmen. (Alleinerziehende sind von dieser Regelung ausgenommen)

Der zweite Elternurlaub darf bis zum Ende des 6. Lebensjahr des Kindes in Ansprruch genommen werden. (Vorher bis zum Ende des 5. Lebensjahr)

 

Höheres Ersatzeinkommen (bei Vollzeitarbeitsverträgen)

Mindesthöhe: 1.922,96 €

Obergrenze: 3.204,93 €

Das Ersatzeinkommen unterliegt den Steuer- und Sozialabgaben.

 

Weiterführende Links und Informationen in deutscher Sprache:

Zum Online-Rechner für den neuen Elternurlaub

http://www.cae.public.lu/de/conge-parental/online-rechner–neuer-elternurlaub-.html

Wo finde ich die Formulare für den neuen Elternurlaub

http://www.cae.public.lu/de/demarches/formulaires.html

Zum Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg

http://www.cae.public.lu/content/dam/cae/fr/textes-de-loi/a-n-224-10-novembre-2016-a224pdf-2.pdf

Die Seite www.guichet.lu wird derzeit aktualisiert.

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